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Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung/des Versprechens ist die jeweilige Landesvertretung der Erwachsenen. Im allgemeinen schlägt sie Kreuzpfadfinderinnen und Kreuzpfadfinder vor, die die Erklärung entgegennehmen können - Form und Ablauf werden von den Beteiligten selbst festgelegt. Mindestens enthalten sein sollten die mündliche Erklärung der Kreuzpfadfinderin bzw. des Kreuzpfadfinders und die Übergabe des Pfadfinderkreuzes durch die/den Beauftragte(n) der Landesvertretung der Erwachsenen. Die Erklärung/das Versprechen wird in der Gemeinschaft abgegeben. Zur Abgabe der Erklärung ist eine Vorbereitung über Sinn und Inhalt der Kreuzpfadfinderarbeit erforderlich. Die Vorbereitung erfolgt in Absprache mit und unter Begleitung der Landesvertretung der Erwachsenen. [weiter] |
| Mehr zu KreuzpfadfinderInnen gibt's hier zu lesen. | Montag, 13.02.2006 8:56 |